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Amtliches Handbuch Steuerberatungsrecht
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Auswahl der Jahresausgaben des Handbuches

  • Ausgabe 2021/2022
  • Amtliche Handbücher
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StBerH 2021/2022
  • Inhaltsübersicht
  • Steuerberatungsgesetz (StBerG)
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    Steuerberatungsgesetz (StBerG)
    • Änderungsübersicht
    • Erster Teil - Vorschriften über die Hilfeleistung in Steuersachen
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      Erster Teil - Vorschriften über die Hilfeleistung in Steuersachen
      • Erster Abschnitt - Ausübung der Hilfe in Steuersachen
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        Erster Abschnitt - Ausübung der Hilfe in Steuersachen
        • Erster Unterabschnitt - Anwendungsbereich
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          Erster Unterabschnitt - Anwendungsbereich
          • § 1 Anwendungsbereich
        • Zweiter Unterabschnitt - Befugnis
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          Zweiter Unterabschnitt - Befugnis
          • § 2 Geschäftsmäßige Hilfeleistung
          • § 3 Befugnis zu unbeschränkter Hilfeleistung in Steuersachen
          • § 3a Befugnis zu vorübergehender und gelegentlicher Hilfeleistung in Steuersachen
          • § 3b Verzeichnis der nach § 3a zur vorübergehenden und ge­legent­lichen Hilfeleistung in Steuersachen befugten Personen
          • § 3c Befugnis juristischer Personen und Vereinigungen zu vorübergehender und gelegentlicher Hilfeleistung in Steuersachen
          • § 3d Partieller Zugang, Voraussetzungen und Antrag
          • § 3e Erlaubnis zum partiellen Zugang
          • § 3f Untersagung des partiellen Zugangs
          • § 3g Elektronisches Verzeichnis der partiell zugelassenen Personen     
          • § 4 Befugnis zu beschränkter Hilfeleistung in Steuersachen
        • Dritter Unterabschnitt - Verbot und Untersagung
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          Dritter Unterabschnitt - Verbot und Untersagung
          • § 5 Verbot der unbefugten Hilfeleistung in Steuersachen, Missbrauch von Berufsbezeichnungen
          • § 6 Ausnahmen vom Verbot der unbefugten Hilfeleistung in Steuersachen
          • § 7 Untersagung der Hilfeleistung in Steuersachen
        • Vierter Unterabschnitt - Sonstige Vorschriften
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          Vierter Unterabschnitt - Sonstige Vorschriften
          • § 8 Werbung
          • § 9 Vergütung
          • § 9a Erfolgshonorar
          • § 10 Übermittlung von Daten (ab dem 01.08.2022 geltende Fassung) | Mitteilungen über Pflichtverletzungen und andere Informationen (bis zum 31.07.2022 geltende Fassung)
          • § 10a Mitteilung über den Ausgang eines Bußgeldverfahrens wegen unbefugter Hilfeleistung in Steuersachen
          • § 10b Vorwarnmechanismus
          • § 11 Verarbeitung personenbezogener Daten
          • § 12 Hilfeleistung im Abgabenrecht fremder Staaten 
      • Zweiter Abschnitt - Lohnsteuerhilfevereine
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        Zweiter Abschnitt - Lohnsteuerhilfevereine
        • Erster Unterabschnitt - Aufgaben
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          Erster Unterabschnitt - Aufgaben
          • § 13 Zweck und Tätigkeitsbereich
        • Zweiter Unterabschnitt - Anerkennung
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          Zweiter Unterabschnitt - Anerkennung
          • § 14 Voraussetzungen für die Anerkennung, Aufnahme der Tätigkeit
          • § 15 Anerkennungsbehörde, Satzung
          • § 16 Gebühren für die Anerkennung
          • § 17 Urkunde
          • § 18 Bezeichnung „Lohnsteuerhilfeverein"
          • § 19 Erlöschen der Anerkennung
          • § 20 Rücknahme und Widerruf der Anerkennung
        • Dritter Unterabschnitt - Pflichten
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          Dritter Unterabschnitt - Pflichten
          • § 21 Aufzeichnungspflicht
          • § 22 Geschäftsprüfung
          • § 23 Ausübung der Hilfeleistung in Steuersachen im Rahmen der Befugnis nach § 4 Nummer 11, Beratungsstellen
          • § 24 Abwicklung der schwebenden Steuersachen im Rahmen der Befugnis nach § 4 Nummer 11
          • § 25 Haftungsausschluss, Haftpflichtversicherung
          • § 26 Allgemeine Pflichten der Lohnsteuerhilfevereine
        • Vierter Unterabschnitt - Aufsicht
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          Vierter Unterabschnitt - Aufsicht
          • § 27 Aufsichtsbehörde
          • § 28 Pflicht zum Erscheinen vor der Aufsichtsbehörde, Befugnisse der Aufsichtsbehörde
          • § 29 Teilnahme der Aufsichtsbehörde an Mitgliederversammlungen
          • § 30 Verzeichnis der Lohnsteuerhilfevereine
        • Fünfter Unterabschnitt - Verordnungsermächtigung
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          Fünfter Unterabschnitt - Verordnungsermächtigung
          • § 31 Durchführungsbestimmungen zu den Vorschriften über die Lohnsteuerhilfevereine
    • Zweiter Teil - Steuerberaterordnung
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      Zweiter Teil - Steuerberaterordnung
      • Erster Abschnitt - Allgemeine Vorschriften
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        Erster Abschnitt - Allgemeine Vorschriften
        • § 32 Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Berufsausübungsgesellschaften (ab dem 01.08.2022 geltende Fassung) | Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Steuerberatungsgesellschaften (bis zum 31.07.2022 geltende Fassung)
        • § 33 Inhalt der Tätigkeit
        • § 34 Berufliche Niederlassung, weitere Beratungsstellen
      • Zweiter Abschnitt - Voraussetzungen für die Berufsausübung
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        Zweiter Abschnitt - Voraussetzungen für die Berufsausübung
        • Erster Unterabschnitt - Persönliche Voraussetzungen
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          Erster Unterabschnitt - Persönliche Voraussetzungen
          • § 35 Zulassung zur Prüfung, Befreiung von der Prüfung, organisatorische Durchführung der Prüfung, Abnahme der Prüfung, Wiederholung der Prüfung und Besetzung des Prüfungsausschusses
          • § 36 Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung
          • § 37 Steuerberaterprüfung
          • § 37a Prüfung in Sonderfällen
          • § 37b Zuständigkeit für die Zulassung zur Prüfung, für die Befreiung von der Prüfung, für die organisatorische Durchführung der Prüfung, für die Abnahme der Prüfung und für die Berufung und Abberufung des Prüfungsausschusses
          • § 38 Voraussetzungen für die Befreiung von der Prüfung
          • § 38a Verbindliche Auskunft
          • § 39 Gebühren für Zulassung, Prüfung, Befreiung und verbindliche Auskunft, Kostenerstattung
          • § 39a Rücknahme von Entscheidungen
        • Zweiter Unterabschnitt - Bestellung
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          Zweiter Unterabschnitt - Bestellung
          • § 40 Bestellende Steuerberaterkammer, Bestellungsverfahren
          • § 40a Aussetzung des Bestellungsverfahrens
          • § 41 Bestellung
          • § 42 Steuerbevollmächtigter
          • § 43 Berufsbezeichnung
          • § 44 Bezeichnung „Landwirtschaftliche Buchstelle"
          • § 45 Erlöschen der Bestellung
          • § 46 Rücknahme und Widerruf der Bestellung
          • § 47 Erlöschen der Befugnis zur Führung der Berufsbezeichnung
          • § 48 Wiederbestellung
        • Dritter Unterabschnitt - Berufsausübungsgesellschaften (ab dem 01.08.2022 geltende Fassung) | Steuerberatungsgesellschaft (bis zum 31.07.2022 geltende Fassung)
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          Dritter Unterabschnitt - Berufsausübungsgesellschaften (ab dem 01.08.2022 geltende Fassung) | Steuerberatungsgesellschaft (bis zum 31.07.2022 geltende Fassung)
          • § 49 Berufsausübungsgesellschaften (ab dem 01.08.2022 geltende Fassung) | Rechtsform der Gesellschaft, anerkennende Steuerberaterkammer, Gesellschaftsvertrag (bis zum 31.07.2022 geltende Fassung)
          • § 50 Berufsausübungsgesellschaften mit Angehörigen anderer Berufe (ab dem 01.08.2022 geltende Fassung) | Voraussetzungen für die Anerkennung (bis zum 31.07.2022 geltende Fassung)
          • § 50a (weggefallen) (ab dem 01.08.2022 geltende Fassung) | Kapitalbindung (bis zum 31.07.2022 geltende Fassung)
          • § 51 Berufspflichten bei beruflicher Zusammenarbeit (ab dem 01.08.2022 geltende Fassung) | Gebühren für die Anerkennung (bis zum 31.07.2022 geltende Fassung)
          • § 52 Berufspflichten der Berufsausübungsgesellschaft (ab dem 01.08.2022 geltende Fassung) | Urkunde (bis zum 31.07.2022 geltende Fassung)
          • § 53 Anerkennung (ab dem 01.08.2022 geltende Fassung) | Bezeichnung „Steuerberatungsgesellschaft" (bis zum 31.07.2022 geltende Fassung)
          • § 54 Anerkennungsverfahren; Gebühr; Anzeigepflicht (ab dem 01.08.2022 geltende Fassung) | Erlöschen der Anerkennung (bis zum 31.07.2022 geltende Fassung)
          • § 55 Erlöschen, Rücknahme und Widerruf der Anerkennung; Abwickler (ab dem 01.08.2022 geltende Fassung) | Rücknahme und Widerruf der Anerkennung (bis zum 31.07.2022 geltende Fassung)
          • § 55a Gesellschafter- und Kapitalstruktur von Berufsausübungsgesellschaften
          • § 55b Geschäftsführungsorgane; Aufsichtsorgane
          • § 55c Befugnis zur geschäftsmäßigen Hilfeleistung in Steuersachen
          • § 55d Vertretung vor Gerichten und Behörden
          • § 55e Berufliche Niederlassung der Berufsausübungsgesellschaft
          • § 55f Berufshaftpflichtversicherung
          • § 55g Steuerberatungsgesellschaft
          • § 55h Bürogemeinschaft
      • Dritter Abschnitt - Rechte und Pflichten
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        Dritter Abschnitt - Rechte und Pflichten
        • § 56 (weggefallen) (ab dem 01.08.2022 geltende Fassung) | Weitere berufliche Zusammenschlüsse (bis zum 31.07.2022 geltende Fassung)
        • § 57 Allgemeine Berufspflichten
        • § 57a Werbung
        • § 58 Tätigkeit als Angestellter
        • § 59 Steuerberater oder Steuerbevollmächtigte im öffentlich-rechtlichen Dienst- oder Amtsverhältnis
        • § 60 Eigenverantwortlichkeit
        • § 61 Ehemalige Angehörige der Finanzverwaltung
        • § 62 Verschwiegenheitspflicht beschäftigter Personen
        • § 62a Inanspruchnahme von Dienstleistungen
        • § 63 Mitteilung der Ablehnung eines Auftrags
        • § 64 Gebührenordnung
        • § 65 Pflicht zur Übernahme einer Prozessvertretung
        • § 65a Pflicht zur Übernahme der Beratungshilfe
        • § 66 Handakten
        • § 67 Berufshaftpflichtversicherung
        • § 67a Vertragliche Begrenzung von Ersatzansprüchen
        • § 68 (weggefallen)
        • § 69 Bestellung eines allgemeinen Vertreters
        • § 70 Bestellung eines Praxisabwicklers
        • § 71 Bestellung eines Praxistreuhänders
        • § 72 (weggefallen) (ab dem 01.08.2022 geltende Fassung) | Steuerberatungsgesellschaften (bis zum 31.07.2022 geltende Fassung)
      • Vierter Abschnitt - Organisation des Berufs
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        Vierter Abschnitt - Organisation des Berufs
        • § 73 Steuerberaterkammer
        • § 74 Mitgliedschaft
        • § 74a Mitgliederakten
        • § 75 Gemeinsame Steuerberaterkammer
        • § 76 Aufgaben der Steuerberaterkammer
        • § 76a Eintragung in das Berufsregister
        • § 76b Löschung aus dem Berufsregister
        • § 76c Mitteilungspflichten; Einsicht in das Berufsregister
        • § 76d Weitere Eintragungen in das Berufsregister
        • § 76e Anzeigepflichten
        • § 77 Wahl des Vorstands (ab dem 01.08.2022 geltende Fassung) | Vorstand (bis zum 31.07.2022 geltende Fassung)
        • § 77a Abteilungen des Vorstandes
        • § 77b Ehrenamtliche Tätigkeit
        • § 77c Vorzeitiges Ausscheiden eines Vorstandsmitglieds
        • § 78 Satzung
        • § 79 Beiträge und Gebühren
        • § 80 Pflicht zum Erscheinen vor der Steuerberaterkammer
        • § 80a Zwangsgeld bei Verletzung von Mitwirkungspflichten
        • § 81 Rügerecht des Vorstands
        • § 82 Antrag auf berufsgerichtliche Entscheidung
        • § 83 Verschwiegenheitspflicht; Inanspruchnahme von Dienstleistungen
        • § 84 Arbeitsgemeinschaft
        • § 85 Bundessteuerberaterkammer
        • § 86 Aufgaben der Bundessteuerberaterkammer
        • § 86a Zusammensetzung und Arbeitsweise der Satzungsversammlung
        • § 86b Steuerberaterverzeichnis
        • § 86c Steuerberaterplattform
        • § 86d Besonderes elektronisches Steuerberaterpostfach
        • § 86e Besonderes elektronisches Steuerberaterpostfach für Berufsausübungsgesellschaften
        • § 86f Verordnungsermächtigung
        • § 86g Ersetzung der Schriftform
        • § 87 Beiträge zur Bundessteuerberaterkammer
        • § 87a Wirtschaftsplan, Rechnungslegung
        • § 88 Staatsaufsicht
      • Fünfter Abschnitt - Berufsgerichtsbarkeit
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        Fünfter Abschnitt - Berufsgerichtsbarkeit
        • Erster Unterabschnitt - Die berufsgerichtliche Ahndung von Pflichtverletzungen
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          Erster Unterabschnitt - Die berufsgerichtliche Ahndung von Pflichtverletzungen
          • § 89 Ahndung einer Pflichtverletzung
          • § 89a Leitungspersonen
          • § 89b Rechtsnachfolger
          • § 90 Berufsgerichtliche Maßnahmen
          • § 91 Rüge und berufsgerichtliche Maßnahme
          • § 92 Anderweitige Ahndung
          • § 93 Verjährung von Pflichtverletzungen (ab dem 01.08.2022 geltende Fassung) | Verjährung der Verfolgung einer Pflichtverletzung (bis zum 31.07.2022 geltende Fassung)
          • § 94 (weggefallen) (ab dem 01.08.2022 geltende Fassung) | Vorschriften für Mitglieder der Steuerberaterkammer, die nicht Steuerberater oder Steuerbevollmächtigte sind (bis zum 31.07.2022 geltende Fassung)
        • Zweiter Unterabschnitt - Die Gerichte
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          Zweiter Unterabschnitt - Die Gerichte
          • § 95 Kammer für Steuerberater- und Steuerbevollmächtigtensachen beim Landgericht
          • § 96 Senat für Steuerberater- und Steuerbevollmächtigtensachen beim Oberlandesgericht
          • § 97 Senat für Steuerberater- und Steuerbevollmächtigtensachen beim Bundesgerichtshof
          • § 98 (weggefallen)
          • § 99 Steuerberater oder Steuerbevollmächtigte als Beisitzer
          • § 100 Voraussetzungen für die Berufung zum Beisitzer und Recht zur Ablehnung
          • § 101 Enthebung vom Amt des Beisitzers
          • § 102 Stellung der ehrenamtlichen Richter und Pflicht zur Verschwiegenheit
          • § 103 Reihenfolge der Teilnahme an den Sitzungen
          • § 104 Entschädigung der ehrenamtlichen Richter
        • Dritter Unterabschnitt - Verfahrensvorschriften
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          Dritter Unterabschnitt - Verfahrensvorschriften
          • Erster Teilabschnitt - Allgemeines
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            Erster Teilabschnitt - Allgemeines
            • § 105 Vorschriften für das Verfahren
            • § 106 Keine Verhaftung des Steuerberaters oder Steuerbevollmächtigten
            • § 107 Verteidigung
            • § 108 Akteneinsicht (ab dem 01.08.2022 geltende Fassung) | Akteneinsicht des Steuerberaters oder Steuerbevollmächtigten (bis zum 31.07.2022 geltende Fassung)
            • § 109 Verhältnis des berufsgerichtlichen Verfahrens zum Straf- oder Bußgeldverfahren
            • § 110 Verhältnis des berufsgerichtlichen Verfahrens zu berufsaufsichtlichen Verfahren nach anderen Berufsgesetzen (ab dem 01.08.2022 geltende Fassung) | Verhältnis des berufsgerichtlichen Verfahrens zu den Verfahren anderer Berufsgerichtsbarkeiten (bis zum 31.07.2022 geltende Fassung)
            • § 111 Aussetzung des berufsgerichtlichen Verfahrens
            • § 111a Berufsgerichtliches Verfahren gegen Leitungspersonen und Berufsausübungsgesellschaften
            • § 111b Vertretung von Berufsausübungsgesellschaften
            • § 111c Besonderer Vertreter
            • § 111d Verfahrenseintritt von Rechtsnachfolgern
            • § 111e Vernehmung des gesetzlichen Vertreters
            • § 111f Berufs- und Vertretungsverbot
          • Zweiter Teilabschnitt - Das Verfahren im ersten Rechtszug
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            Zweiter Teilabschnitt - Das Verfahren im ersten Rechtszug
            • § 112 Örtliche Zuständigkeit
            • § 113 Mitwirkung der Staatsanwaltschaft
            • § 114 Einleitung des berufsgerichtlichen Verfahrens
            • § 115 Gerichtliche Entscheidung über die Einleitung des Verfahrens
            • § 116 Antrag des Mitglieds der Steuerberaterkammer auf Einleitung des berufsgerichtlichen Verfahrens (ab dem 01.08.2022 geltende Fassung) | Antrag des Steuerberaters oder Steuerbevollmächtigten auf Einleitung des berufsgerichtlichen Verfahrens (bis zum 31.07.2022 geltende Fassung)
            • § 117 Inhalt der Anschuldigungsschrift
            • § 118 Entscheidung über die Eröffnung des Hauptverfahrens
            • § 119 Rechtskraftwirkung eines ablehnenden Beschlusses
            • § 120 Zustellung des Eröffnungsbeschlusses
            • § 121 Hauptverhandlung trotz Ausbleibens des Mitglieds der Steuerberaterkammer (ab dem 01.08.2022 geltende Fassung) | Hauptverhandlung trotz Ausbleibens des Steuerberaters oder Steuerbevollmächtigten (bis zum 31.07.2022 geltende Fassung)
            • § 122 (weggefallen) (ab dem 01.08.2022 geltende Fassung) | Nichtöffentliche Hauptverhandlung (bis zum 31.07.2022 geltende Fassung)
            • § 123 Beweisaufnahme durch einen ersuchten Richter
            • § 124 Verlesen von Protokollen
            • § 125 Entscheidung
          • Dritter Teilabschnitt - Rechtsmittel
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            Dritter Teilabschnitt - Rechtsmittel
            • § 126 Beschwerde
            • § 127 Berufung
            • § 128 Mitwirkung der Staatsanwaltschaft im zweiten Rechtszug
            • § 129 Revision
            • § 130 Einlegung der Revision und Verfahren
            • § 131 Mitwirkung der Staatsanwaltschaft vor dem Bundesgerichtshof
          • Vierter Teilabschnitt - Die Sicherung von Beweisen
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            Vierter Teilabschnitt - Die Sicherung von Beweisen
            • § 132 Anordnung der Beweissicherung
            • § 133 Verfahren
          • Fünfter Teilabschnitt - Das Berufs- und Vertretungsverbot
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            Fünfter Teilabschnitt - Das Berufs- und Vertretungsverbot
            • § 134 Voraussetzung des Verbots
            • § 135 Mündliche Verhandlung
            • § 136 Abstimmung über das Verbot
            • § 137 Verbot im Anschluss an die Hauptverhandlung
            • § 138 Zustellung des Beschlusses
            • § 139 Wirkungen des Verbots
            • § 140 Zuwiderhandlungen gegen das Verbot
            • § 141 Beschwerde
            • § 142 Außerkrafttreten des Verbots
            • § 143 Aufhebung des Verbots
            • § 144 Mitteilung des Verbots
            • § 145 Bestellung eines Vertreters
        • Vierter Unterabschnitt - Die Kosten in dem berufsgerichtlichen und in dem Verfahren bei Anträgen auf berufsgerichtliche Entscheidung über die Rüge. Die Vollstreckung der berufsgerichtlichen Maßnahmen und der Kosten. Die Tilgung.
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          Vierter Unterabschnitt - Die Kosten in dem berufsgerichtlichen und in dem Verfahren bei Anträgen auf berufsgerichtliche Entscheidung über die Rüge. Die Vollstreckung der berufsgerichtlichen Maßnahmen und der Kosten. Die Tilgung.
          • § 146 Gerichtskosten
          • § 147 Kosten bei Anträgen auf Einleitung des berufsgerichtlichen Verfahrens
          • § 148 Kostenpflicht des Verurteilten
          • § 149 Kostenpflicht in dem Verfahren bei Anträgen auf berufsgerichtliche Entscheidung über die Rüge
          • § 150 Haftung der Steuerberaterkammer
          • § 151 Vollstreckung der berufsgerichtlichen Maßnahmen und der Kosten
          • § 152 Tilgung
        • Fünfter Unterabschnitt - Für die Berufsgerichtsbarkeit anzuwendende Vorschriften
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          Fünfter Unterabschnitt - Für die Berufsgerichtsbarkeit anzuwendende Vorschriften
          • § 153 Für die Berufsgerichtsbarkeit anzuwendende Vorschriften
      • Sechster Abschnitt - Übergangsvorschriften
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        Sechster Abschnitt - Übergangsvorschriften
        • § 154 Bestehende Gesellschaften
        • § 155 Übergangsvorschriften aus Anlass des Vierten Gesetzes zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes
        • § 156 Übergangsvorschriften aus Anlass des Sechsten Gesetzes zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes
        • § 157 Übergangsvorschriften aus Anlass des Gesetzes zur Änderung von Vorschriften über die Tätigkeit der Steuerberater
        • § 157a Übergangsvorschriften anlässlich des Achten Gesetzes zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes
        • § 157b Anwendungsvorschrift
        • § 157c Anwendungsvorschrift zu § 36 Absatz 2
        • § 157d Anwendungsvorschrift aus Anlass des Gesetzes zur Neuregelung des Berufsrechts der anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe
        • § 157e Anwendungsvorschrift zur Steuerberaterplattform und zu den besonderen elektronischen Steuerberaterpostfächern
      • Siebenter Abschnitt - Verordnungsermächtigung
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        Siebenter Abschnitt - Verordnungsermächtigung
        • § 158 Durchführungsbestimmungen zu den Vorschriften über Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Berufsausübungsgesellschaften (ab dem 01.08.2022 geltende Fassung) | Durchführungsbestimmungen zu den Vorschriften über Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Steuerberatungsgesellschaften (bis zum 31.07.2022 geltende Fassung)
    • Dritter Teil - Zwangsmittel, Ordnungswidrigkeiten
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      Dritter Teil - Zwangsmittel, Ordnungswidrigkeiten
      • Erster Abschnitt - Vollstreckung wegen Handlungen und Unterlassungen
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        Erster Abschnitt - Vollstreckung wegen Handlungen und Unterlassungen
        • § 159 Zwangsmittel
      • Zweiter Abschnitt - Ordnungswidrigkeiten
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        Zweiter Abschnitt - Ordnungswidrigkeiten
        • § 160 Unbefugte Hilfeleistung in Steuersachen
        • § 161 Schutz der Bezeichnungen „Steuerberatungsgesellschaft", „Lohnsteuerhilfeverein" und „Landwirtschaftliche Buchstelle"
        • § 162 Verletzung der den Lohnsteuerhilfevereinen obliegenden Pflichten
        • § 163 Pflichtverletzung von Personen, deren sich der Verein bei der Hilfeleistung in Steuersachen im Rahmen der Befugnis nach § 4 Nr. 11 bedient
        • § 164 Verfahren
    • Vierter Teil - Schlussvorschriften
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      Vierter Teil - Schlussvorschriften
      • § 164a Verwaltungsverfahren und finanzgerichtliches Verfahren
      • § 164b Gebühren
      • § 164c Laufbahngruppenregelungen der Länder
      • § 165 Ermächtigung
      • § 166 Fortgeltung bisheriger Vorschriften
      • § 167 Freie und Hansestadt Hamburg
      • § 168 Inkrafttreten des Gesetzes
    • Gebührenverzeichnis - Anlage zu § 146 Satz 1 StBerG
  • Verordnung zur Durchführung der Vorschriften über die Lohnsteuerhilfevereine (DVLStHV)
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    Verordnung zur Durchführung der Vorschriften über die Lohnsteuerhilfevereine (DVLStHV)
    • Änderungsübersicht
    • Erster Teil - Anerkennung als Lohnsteuerhilfeverein
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      Erster Teil - Anerkennung als Lohnsteuerhilfeverein
      • § 1 Antrag
      • § 2 Nachweise
      • § 3 Anerkennungsurkunde
      • § 4 Ablehnung der Anerkennung
    • Zweiter Teil - Beratungsstellen, Beratungsstellenleiter
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      Zweiter Teil - Beratungsstellen, Beratungsstellenleiter
      • § 4a Eröffnung einer Beratungsstelle
      • § 4b Bestellung eines Beratungsstellenleiters 
    • Dritter Teil - Verzeichnis der Lohnsteuerhilfevereine
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      Dritter Teil - Verzeichnis der Lohnsteuerhilfevereine
      • § 5 Eintragung
      • § 5a Ablehnung der Eintragung
      • § 6 Löschung
      • § 7 Meldepflichten
      • § 8 Mitteilung über Eintragung und Löschung
    • Vierter Teil - Haftpflichtversicherung
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      Vierter Teil - Haftpflichtversicherung
      • § 9 Versicherungspflicht
      • § 10 Mindestversicherungssumme
      • § 11 Sonstige Inhalte des Versicherungsvertrags
      • § 12 Ausschlüsse
      • § 13 Nachweis des Versicherungsabschlusses vor der Anerkennung
      • § 14 Anzeige von Veränderungen
  • Verordnung zur Durchführung der Vorschriften über Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Steuerberatungsgesellschaften (DVStB)
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    Verordnung zur Durchführung der Vorschriften über Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Steuerberatungsgesellschaften (DVStB)
    • Änderungsübersicht
    • Erster Teil - Prüfungsordnung für Steuerberater und Steuerbevollmächtigte
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      Erster Teil - Prüfungsordnung für Steuerberater und Steuerbevollmächtigte
      • § 1 Zulassungsverfahren
      • § 2 (weggefallen)
      • § 3 (weggefallen)
      • § 4 Antrag auf Zulassung zur Prüfung
      • § 5 Sonstige Nachweise
      • § 6 Zulassung zur Prüfung
      • § 7 Antrag auf Erteilung einer verbindlichen Auskunft
      • § 8 Antrag auf Befreiung von der Prüfung
      • § 9 (weggefallen)
      • § 10 Prüfungsausschuss
      • § 11 (weggefallen)
      • § 12 (weggefallen)
      • § 13 (weggefallen)
      • § 14 Durchführung der Prüfungen
      • § 15 Prüfungsnoten, Gesamtnoten
      • § 16 Schriftliche Prüfung
      • § 17 Ladung zur schriftlichen Prüfung
      • § 18 Fertigung der Aufsichtsarbeiten
      • § 19 Aufsicht
      • § 20 Verhalten während der schriftlichen Prüfung
      • § 21 Rücktritt von der Prüfung
      • § 22 Niederschrift über die Aufsichtsarbeit
      • § 23 Täuschungsversuche, Ordnungsverstöße
      • § 24 Bewertung der Aufsichtsarbeiten
      • § 25 Ergebnis der schriftlichen Prüfung, Ausschluss von der mündlichen Prüfung
      • § 26 Mündliche Prüfung
      • § 27 Bewertung der mündlichen Prüfung
      • § 28 Ergebnis der Prüfung, Wiederholung der Prüfung
      • § 29 Überdenken der Prüfungsbewertung
      • § 30 Nichtteilnahme an der mündlichen Prüfung
      • § 31 Niederschrift über die mündliche Prüfung
      • § 32 Aufbewahrungsfristen
      • § 33 (weggefallen)
    • Zweiter Teil - Bestellung als Steuerberater oder Steuerbevollmächtigter
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      Zweiter Teil - Bestellung als Steuerberater oder Steuerbevollmächtigter
      • § 34 Bestellungsverfahren
      • § 35 Berufsurkunde
      • § 36 (weggefallen)
      • § 37 (weggefallen)
      • § 38 Wiederbestellung
      • § 39 (weggefallen)
    • Dritter Teil - Anerkennung als Berufsausübungsgesellschaft (ab dem 01.08.2022 geltende Fassung) | Anerkennung als Steuerberatungsgesellschaft (bis zum 31.07.2022 geltende Fassung)
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      Dritter Teil - Anerkennung als Berufsausübungsgesellschaft (ab dem 01.08.2022 geltende Fassung) | Anerkennung als Steuerberatungsgesellschaft (bis zum 31.07.2022 geltende Fassung)
      • § 40 Verfahren
      • § 41 Anerkennungsurkunde
    • Vierter Teil - Verleihung der Berechtigung zur Führung der Bezeichnung „Landwirtschaftliche Buchstelle"
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      Vierter Teil - Verleihung der Berechtigung zur Führung der Bezeichnung „Landwirtschaftliche Buchstelle"
      • § 42 Nachweis der besonderen Sachkunde
      • § 43 Sachkunde-Ausschuss
      • § 44 Verleihung, Verleihungsurkunde
    • Fünfter Teil - (weggefallen) (ab dem 01.08.2022 geltende Fassung) | Berufsregister (bis zum 31.07.2022 geltende Fassung)
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      Fünfter Teil - (weggefallen) (ab dem 01.08.2022 geltende Fassung) | Berufsregister (bis zum 31.07.2022 geltende Fassung)
      • § 45 (weggefallen) (ab dem 01.08.2022 geltende Fassung) | Registerführende Stelle (bis zum 31.07.2022 geltende Fassung)
      • § 46 (weggefallen) (ab dem 01.08.2022 geltende Fassung) | Eintragung (bis zum 31.07.2022 geltende Fassung)
      • § 47 (weggefallen) (ab dem 01.08.2022 geltende Fassung) | Löschung (bis zum 31.07.2022 geltende Fassung)
      • § 48 (weggefallen) (ab dem 01.08.2022 geltende Fassung) | Mitteilungspflichten (bis zum 31.07.2022 geltende Fassung)
      • § 49 (weggefallen) (ab dem 01.08.2022 geltende Fassung) | Vereine, Personenvereinigungen und Körperschaften, die zur Führung der Bezeichnung „Landwirtschaftliche Buchstelle" befugt sind (bis zum 31.07.2022 geltende Fassung)
      • § 50 (weggefallen) (ab dem 01.08.2022 geltende Fassung) | Anzeigepflichten (bis zum 31.07.2022 geltende Fassung)
    • Sechster Teil - Berufshaftpflichtversicherung
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      Sechster Teil - Berufshaftpflichtversicherung
      • § 51 Versicherungspflicht
      • § 52 Mindestversicherungssumme
      • § 53 Weiterer Inhalt des Versicherungsvertrages
      • § 53a Ausschlüsse
      • § 54 Anerkennung anderer Berufshaftpflichtversicherungen
      • § 55 Nachweis des Versicherungsabschlusses
      • § 56 Anzeige von Veränderungen
      • § 57 (weggefallen)
    • Siebter Teil - Übergangs- und Schlussvorschriften
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      Siebter Teil - Übergangs- und Schlussvorschriften
      • § 58 Übergangsregelung
      • § 59 (weggefallen)
  • Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV)
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    Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV)
    • Änderungsübersicht
    • Erster Abschnitt - Allgemeine Vorschriften
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      Erster Abschnitt - Allgemeine Vorschriften
      • § 1 Anwendungsbereich
      • § 2 Sinngemäße Anwendung der Verordnung
      • § 3 Auslagen
      • § 4 Vereinbarung der Vergütung
      • § 5 Mehrere Steuerberater
      • § 6 Mehrere Auftraggeber
      • § 7 Fälligkeit
      • § 8 Vorschuss
      • § 9 Berechnung
    • Zweiter Abschnitt - Gebührenberechnung
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      Zweiter Abschnitt - Gebührenberechnung
      • § 10 Wertgebühren
      • § 11 Rahmengebühren
      • § 12 Abgeltungsbereich der Gebühren
      • § 13 Zeitgebühr
      • § 14 Pauschalvergütung
    • Dritter Abschnitt - Umsatzsteuer, Ersatz von Auslagen
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      Dritter Abschnitt - Umsatzsteuer, Ersatz von Auslagen
      • § 15 Umsatzsteuer
      • § 16 Entgelte für Post- und Telekommunikationsdienstleistungen
      • § 17 Dokumentenpauschale
      • § 18 Geschäftsreisen
      • § 19 Reisen zur Ausführung mehrerer Geschäfte
      • § 20 Verlegung der beruflichen Niederlassung
    • Vierter Abschnitt - Gebühren für die Beratung und für die Hilfeleistung bei der Erfüllung allgemeiner Steuerpflichten
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      Vierter Abschnitt - Gebühren für die Beratung und für die Hilfeleistung bei der Erfüllung allgemeiner Steuerpflichten
      • § 21 Rat, Auskunft, Erstberatung
      • § 22 Gutachten
      • § 23 Sonstige Einzeltätigkeiten
      • § 24 Steuererklärungen
      • § 25 Ermittlung des Überschusses der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben
      • § 26 Ermittlung des Gewinns aus Land- und Forstwirtschaft nach Durchschnittsätzen
      • § 27 Ermittlung des Überschusses der Einnahmen über die Werbungskosten
      • § 28 Prüfung von Steuerbescheiden
      • § 29 Teilnahme an Prüfungen und Nachschauen
      • § 30 Selbstanzeige
      • § 31 Besprechungen
    • Fünfter Abschnitt - Gebühren für die Hilfeleistung bei der Erfüllung steuerlicher Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten
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      Fünfter Abschnitt - Gebühren für die Hilfeleistung bei der Erfüllung steuerlicher Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten
      • § 32 Einrichtung einer Buchführung
      • § 33 Buchführung
      • § 34 Lohnbuchführung
      • § 35 Abschlussarbeiten
      • § 36 Steuerliches Revisionswesen
      • § 37 Vermögensstatus, Finanzstatus für steuerliche Zwecke
      • § 38 Erteilung von Bescheinigungen
      • § 39 Buchführungs- und Abschlussarbeiten für land- und forstwirtschaftliche Betriebe
    • Sechster Abschnitt - Gebühren für die Vertretung im außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahren und im Verwaltungsvollstreckungsverfahren
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      Sechster Abschnitt - Gebühren für die Vertretung im außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahren und im Verwaltungsvollstreckungsverfahren
      • § 40 Verfahren vor den Verwaltungsbehörden
      • § 41 (weggefallen)
      • § 42 (weggefallen)
      • § 43 (weggefallen)
      • § 44 Verwaltungsvollstreckungsverfahren
    • Siebenter Abschnitt - Gerichtliche und andere Verfahren
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      Siebenter Abschnitt - Gerichtliche und andere Verfahren
      • § 45 Vergütung in gerichtlichen und anderen Verfahren
      • § 46 Vergütung bei Prozesskostenhilfe
    • Achter Abschnitt - Übergangs- und Schlussvorschriften
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      Achter Abschnitt - Übergangs- und Schlussvorschriften
      • § 47 Anwendung
      • § 47a Übergangsvorschrift für Änderungen dieser Verordnung
      • § 48 (weggefallen)
      • § 49 Inkrafttreten
    • Anlagen
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      Anlagen
      • Tabelle A (Beratungstabelle)
      • Tabelle B (Abschlusstabelle)
      • Tabelle C (Buchführungstabelle)
      • Tabelle D (Landwirtschaftliche Tabelle-Betriebsfläche)
  • Verordnung über die Berufsausbildung zum Steuerfachangestellten / zur Steuerfachangestellten (StFachAngAusbV)
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    Verordnung über die Berufsausbildung zum Steuerfachangestellten / zur Steuerfachangestellten (StFachAngAusbV)
    • § 1 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
    • § 2 Ausbildungsdauer
    • § 3 Ausbildungsberufsbild
    • § 4 Ausbildungsrahmenplan
    • § 5 Ausbildungsplan
    • § 6 Berichtsheft
    • § 7 Zwischenprüfung
    • § 8 Abschlussprüfung
    • § 9 Übergangsregelung
    • § 10 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
    • Anlage I (zu § 4) - Ausbildungsrahmenplan - Sachliche Gliederung
    • Anlage II (zu § 4) - Ausbildungsrahmenplan - Zeitliche Gliederung
  • Anhänge
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    Anhänge
    • Gesetze und Verordnungen
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      Gesetze und Verordnungen
      • Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)
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        Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)
        • Erster Teil - Der Rechtsanwalt Erster Teil - Der Rechtsanwalt
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          Erster Teil - Der Rechtsanwalt Erster Teil - Der Rechtsanwalt
          • § 1 Stellung des Rechtsanwalts in der Rechtspflege
          • § 2 Beruf des Rechtsanwalts
          • § 3 Recht zur Beratung und Vertretung
        • Zweiter Teil - Zulassung und allgemeine Vorschriften (ab dem 01.08.2022 geltende Fassung) | Zulassung des Rechtsanwalts (bis zum 31.07.2022 geltende Fassung)
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          Zweiter Teil - Zulassung und allgemeine Vorschriften (ab dem 01.08.2022 geltende Fassung) | Zulassung des Rechtsanwalts (bis zum 31.07.2022 geltende Fassung)
          • Erster Abschnitt - Die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft
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            Erster Abschnitt - Die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft
            • § 4 Zugang zum Beruf des Rechtsanwalts
            • § 5 (weggefallen)
            • § 6 Antrag auf Zulassung zur Rechtsanwaltschaft
            • § 7 Versagung der Zulassung
            • § 8 (weggefallen)
            • § 9 (weggefallen)
            • § 10 Aussetzung des Zulassungsverfahrens
            • § 11 (weggefallen)
            • § 12 Zulassung
            • § 12a Vereidigung
            • § 13 Erlöschen der Zulassung
            • § 14 Rücknahme und Widerruf der Zulassung
            • § 15 Ärztliches Gutachten bei Versagung und Widerruf der Zulassung
            • § 16 (weggefallen)
            • § 17 Erlöschen der Befugnis zur Führung der Berufsbezeichnung
          • Zweiter Abschnitt - Kanzlei und Rechtsanwaltsverzeichnis
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            Zweiter Abschnitt - Kanzlei und Rechtsanwaltsverzeichnis
            • § 18 (weggefallen)
            • § 19 (weggefallen)
            • § 20 (weggefallen)
            • § 21 (weggefallen)
            • § 22 (weggefallen)
            • § 23 (weggefallen)
            • § 24 (weggefallen)
            • § 25 (weggefallen)
            • § 26 (weggefallen)
            • § 27 Kanzlei
            • § 28 (weggefallen)
            • § 29 Befreiung von der Kanzleipflicht
            • § 29a Kanzleien in anderen Staaten
            • § 30 Zustellungsbevollmächtigter
            • § 31 Verzeichnisse der Rechtsanwaltskammern und Gesamtverzeichnis der Bundesrechtsanwaltskammer
            • § 31a Besonderes elektronisches Anwaltspostfach
            • § 31b Besonderes elektronisches Anwaltspostfach für Berufsausübungsgesellschaften (ab dem 01.08.2022 geltende Fassung) | Europäisches Rechtsanwaltsverzeichnis (bis zum 31.07.2022 geltende Fassung)
            • § 31c Europäisches Rechtsanwaltsverzeichnis (ab dem 01.08.2022 geltende Fassung) | Verordnungsermächtigung (bis zum 31.07.2022 geltende Fassung)
            • § 31d Verordnungsermächtigung (ab dem 01.08.2022 geltende Fassung)
          • Dritter Abschnitt - Verwaltungsverfahren
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            Dritter Abschnitt - Verwaltungsverfahren
            • § 32 Ergänzende Anwendung der Verwaltungsverfahrensgesetze (ab dem 01.08.2022 geltende Fassung) | Ergänzende Anwendung des Verwaltungsverfahrensgesetzes (bis zum 31.07.2022 geltende Fassung)
            • § 33 Sachliche und örtliche Zuständigkeit
            • § 34 Zustellung
            • § 35 Bestellung eines Vertreters im Verwaltungsverfahren
            • § 36 Ermittlung des Sachverhalts und Übermittlung von Daten (ab dem 01.08.2022 geltende Fassung) | Ermittlung des Sachverhalts und Übermittlung personenbezogener Daten (bis zum 31.07.2022 geltende Fassung)
            • § 37 Ersetzung der Schriftform
            • § 38 (weggefallen)
            • § 39 (weggefallen)
            • § 40 (weggefallen)
            • § 41 (weggefallen)
            • § 42 (weggefallen)
        • Dritter Teil - Rechte und Pflichten des Rechtsanwalts und die berufliche Zusammenarbeit der Rechtsanwälte
          Menü schließen Zurück
          Dritter Teil - Rechte und Pflichten des Rechtsanwalts und die berufliche Zusammenarbeit der Rechtsanwälte
          • Erster Abschnitt - Allgemeines
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            Erster Abschnitt - Allgemeines
            • § 43 Allgemeine Berufspflicht
            • § 43a Grundpflichten
            • § 43b Werbung
            • § 43c Fachanwaltschaft
            • § 43d Darlegungs- und Informationspflichten bei Inkassodienstleistungen
            • § 43e Inanspruchnahme von Dienstleistungen
            • § 43f Kenntnisse im Berufsrecht
            • § 44 Mitteilung der Ablehnung eines Auftrags
            • § 45 Tätigkeitsverbote bei nichtanwaltlicher Vorbefassung (ab dem 01.08.2022 geltende Fassung) | Tätigkeitsverbote (bis zum 31.07.2022 geltende Fassung)
            • § 46 Angestellte Rechtsanwälte und Syndikusrechtsanwälte
            • § 46a Zulassung als Syndikusrechtsanwalt
            • § 46b Erlöschen und Änderung der Zulassung als Syndikusrechtsanwalt
            • § 46c Besondere Vorschriften für Syndikusrechtsanwälte
            • § 47 Rechtsanwälte im öffentlichen Dienst
            • § 48 Pflicht zur Übernahme der Prozessvertretung
            • § 49 Pflichtverteidigung, Beistandsleistung
            • § 49a Pflicht zur Übernahme der Beratungshilfe
            • § 49b Vergütung
            • § 49c Einreichung von Schutzschriften
            • § 50 Handakten
            • § 51 Berufshaftpflichtversicherung
            • § 51a (weggefallen) (ab dem 01.08.2022 geltende Fassung) | Berufshaftpflichtversicherung einer Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung (bis zum 31.07.2022 geltende Fassung)
            • § 52 Vertragliche Begrenzung von Ersatzansprüchen
            • § 53 Bestellung einer Vertretung
            • § 54 Befugnisse der Vertretung
            • § 55 Bestellung eines Abwicklers der Kanzlei
            • § 56 Besondere Pflichten gegenüber dem Vorstand der Rechtsanwaltskammer
            • § 57 Zwangsgeld bei Verletzung der besonderen Pflichten
            • § 58 Mitgliederakten
            • § 59 Ausbildung von Referendaren
            • § 59a Satzungskompetenz (ab dem 01.08.2022 geltende Fassung) | Berufliche Zusammenarbeit (bis zum 31.07.2022 geltende Fassung)
            • § 59b Satzungskompetenz
          • Zweiter Abschnitt - Berufliche Zusammenarbeit (ab dem 01.08.2022 geltende Fassung) | Rechtsanwaltsgesellschaften (bis zum 31.07.2022 geltende Fassung)
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            Zweiter Abschnitt - Berufliche Zusammenarbeit (ab dem 01.08.2022 geltende Fassung) | Rechtsanwaltsgesellschaften (bis zum 31.07.2022 geltende Fassung)
            • § 59b Berufsausübungsgesellschaften
            • § 59c Berufsausübungsgesellschaften mit Angehörigen anderer Berufe (ab dem 01.08.2022 geltende Fassung) | Zulassung als Rechtsanwaltsgesellschaft, Beteiligung an beruflichen Zusammenschlüssen (bis zum 31.07.2022 geltende Fassung)
            • § 59d Berufspflichten bei beruflicher Zusammenarbeit (ab dem 01.08.2022 geltende Fassung) | Zulassungsvoraussetzungen (bis zum 31.07.2022 geltende Fassung)
            • § 59e Berufspflichten der Berufsausübungsgesellschaft (ab dem 01.08.2022 geltende Fassung) | Gesellschafter (bis zum 31.07.2022 geltende Fassung)
            • § 59f Zulassung (ab dem 01.08.2022 geltende Fassung) | Geschäftsführung (bis zum 31.07.2022 geltende Fassung)
            • § 59g Zulassungsverfahren; Anzeigepflicht (ab dem 01.08.2022 geltende Fassung) | Zulassungsverfahren (bis zum 31.07.2022 geltende Fassung)
            • § 59h Erlöschen, Rücknahme und Widerruf der Zulassung; Abwickler (ab dem 01.08.2022 geltende Fassung) | Erlöschen der Zulassung (bis zum 31.07.2022 geltende Fassung)
            • § 59i Gesellschafter- und Kapitalstruktur von Berufsausübungsgesellschaften (ab dem 01.08.2022 geltende Fassung) | Kanzlei (bis zum 31.07.2022 geltende Fassung)
            • § 59j Geschäftsführungsorgane; Aufsichtsorgane (ab dem 01.08.2022 geltende Fassung) | Berufshaftpflichtversicherung (bis zum 31.07.2022 geltende Fassung)
            • § 59k Rechtsdienstleistungsbefugnis (ab dem 01.08.2022 geltende Fassung) | Firma (bis zum 31.07.2022 geltende Fassung)
            • § 59l Vertretung vor Gerichten und Behörden
            • § 59m Kanzlei der Berufsausübungsgesellschaft (ab dem 01.08.2022 geltende Fassung) | Mitteilungspflichten, anwendbare Vorschriften, Verschwiegenheitspflicht (bis zum 31.07.2022 geltende Fassung)
            • § 59n Berufshaftpflichtversicherung
            • § 59o Mindestversicherungssumme und Jahreshöchstleistung
            • § 59p Rechtsanwaltsgesellschaft
            • § 59q Bürogemeinschaft
        • Vierter Teil - Die Rechtsanwaltskammern
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          Vierter Teil - Die Rechtsanwaltskammern
          • Erster Abschnitt - Allgemeines
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            Erster Abschnitt - Allgemeines
            • § 60 Bildung und Zusammensetzung der Rechtsanwaltskammer
            • § 61 (weggefallen)
            • § 62 Stellung der Rechtsanwaltskammer
          • Zweiter Abschnitt - Organe der Rechtsanwaltskammer
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            Zweiter Abschnitt - Organe der Rechtsanwaltskammer
            • Erster Unterabschnitt - Der Vorstand
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              Erster Unterabschnitt - Der Vorstand
              • § 63 Zusammensetzung des Vorstandes
              • § 64 Wahlen zum Vorstand
              • § 65 Voraussetzungen der Wählbarkeit
              • § 66 Verlust der Wählbarkeit (ab dem 01.08.2022 geltende Fassung) | Ausschluss von der Wählbarkeit (bis zum 31.07.2022 geltende Fassung)
              • § 67 Recht zur Ablehnung der Wahl
              • § 68 Wahlperiode
              • § 69 Vorzeitiges Ausscheiden eines Vorstandsmitgliedes
              • § 70 Sitzungen des Vorstandes
              • § 71 Beschlussfähigkeit des Vorstandes
              • § 72 Beschlüsse des Vorstandes
              • § 73 Aufgaben des Vorstandes
              • § 73a Einheitliche Stelle
              • § 73b Verwaltungsbehörde für Ordnungswidrigkeiten
              • § 74 Rügerecht des Vorstandes
              • § 74a Antrag auf anwaltsgerichtliche Entscheidung
              • § 75 Ehrenamtliche Tätigkeit des Vorstandes
              • § 76 Verschwiegenheitspflicht; Inanspruchnahme von Dienstleistungen
              • § 77 Abteilungen des Vorstandes
            • Zweiter Unterabschnitt - Das Präsidium
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              Zweiter Unterabschnitt - Das Präsidium
              • § 78 Zusammensetzung und Wahl
              • § 79 Aufgaben des Präsidiums
              • § 80 Aufgaben des Präsidenten
              • § 81 Berichte über die Tätigkeit der Kammer und über Wahlergebnisse
              • § 82 Aufgaben des Schriftführers
              • § 83 Aufgaben des Schatzmeisters
              • § 84 Einziehung rückständiger Beiträge
            • Dritter Unterabschnitt - Kammerversammlung
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              Dritter Unterabschnitt - Kammerversammlung
              • § 85 Einberufung der Kammerversammlung
              • § 86 Einladung und Einberufungsfrist
              • § 87 Ankündigung der Tagesordnung
              • § 88 Wahlen und Beschlüsse der Kammer
              • § 89 Aufgaben der Kammerversammlung
              • § 90 (weggefallen)
              • § 91 (weggefallen)
        • Fünfter Teil - Gerichte in Anwaltssachen und gerichtliches Verfahren in verwaltungsrechtlichen Anwaltssachen
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          Fünfter Teil - Gerichte in Anwaltssachen und gerichtliches Verfahren in verwaltungsrechtlichen Anwaltssachen
          • Erster Abschnitt - Das Anwaltsgericht
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            Erster Abschnitt - Das Anwaltsgericht
            • § 92 Bildung des Anwaltsgerichts
            • § 93 Besetzung des Anwaltsgerichts
            • § 94 Ernennung der Mitglieder des Anwaltsgerichts
            • § 95 Rechtsstellung der Mitglieder des Anwaltsgerichts
            • § 96 Besetzung der Kammern des Anwaltsgerichts
            • § 97 Geschäftsverteilung
            • § 98 Geschäftsstelle und Geschäftsordnung
            • § 99 Amts- und Rechtshilfe
          • Zweiter Abschnitt - Der Anwaltsgerichtshof
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            Zweiter Abschnitt - Der Anwaltsgerichtshof
            • § 100 Bildung des Anwaltsgerichtshofes
            • § 101 Besetzung des Anwaltsgerichtshofes
            • § 102 Bestellung von Berufsrichtern zu Mitgliedern des Anwaltsgerichtshofes
            • § 103 Ernennung von Rechtsanwälten zu Mitgliedern des Anwaltsgerichtshofes
            • § 104 Besetzung der Senate des Anwaltsgerichtshofes
            • § 105 Geschäftsverteilung und Geschäftsordnung