Zweiter Unterabschnitt - Befugnis
- § 2 Geschäftsmäßige Hilfeleistung
- § 3 Befugnis zu unbeschränkter Hilfeleistung in Steuersachen
- § 3a Befugnis zu vorübergehender und gelegentlicher Hilfeleistung in Steuersachen
- § 3b Verzeichnis der nach § 3a zur vorübergehenden und gelegentlichen Hilfeleistung in Steuersachen befugten Personen
- § 3c Befugnis juristischer Personen und Vereinigungen zu vorübergehender und gelegentlicher Hilfeleistung in Steuersachen
- § 3d Partieller Zugang, Voraussetzungen und Antrag
- § 3e Erlaubnis zum partiellen Zugang
- § 3f Untersagung des partiellen Zugangs
- § 3g Elektronisches Verzeichnis der partiell zugelassenen Personen
- § 4 Befugnis zu beschränkter Hilfeleistung in Steuersachen
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