Das Bundesministerium der Finanzen wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung nach Anhörung der Bundessteuerberaterkammer und mit Zustimmung des Bundesrates die Einzelheiten zu regeln
- der Steuerberaterplattform, insbesondere
- ihrer Einrichtung und der hierzu erforderlichen Datenübermittlung,
- ihrer technischen Ausgestaltung einschließlich ihrer Barrierefreiheit,
- der Einrichtung von Nutzerkonten und der Ausgestaltung des Registrierungsverfahrens,
- der Verwendung der Nutzerkonten,
- der Ausgestaltung eines föderierten Ansatzes für das Identitätsmanagement und
- der Löschung von Nutzerkonten;
- der besonderen elektronischen Steuerberaterpostfächer, insbesondere:
- ihrer Einrichtung und der hierzu erforderlichen Datenübermittlung,
- ihrer technischen Ausgestaltung einschließlich ihrer Barrierefreiheit,
- ihrer Führung,
- der Zugangsberechtigung und der Nutzung,
- des Löschens von Nachrichten und
- ihrer Löschung.
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