Zweiter Unterabschnitt - Die Gerichte
- § 95 Kammer für Steuerberater- und Steuerbevollmächtigtensachen beim Landgericht
- § 96 Senat für Steuerberater- und Steuerbevollmächtigtensachen beim Oberlandesgericht
- § 97 Senat für Steuerberater- und Steuerbevollmächtigtensachen beim Bundesgerichtshof
- § 98 (weggefallen)
- § 99 Steuerberater oder Steuerbevollmächtigte als Beisitzer
- § 100 Voraussetzungen für die Berufung zum Beisitzer und Recht zur Ablehnung
- § 101 Enthebung vom Amt des Beisitzers
- § 102 Stellung der ehrenamtlichen Richter und Pflicht zur Verschwiegenheit
- § 103 Reihenfolge der Teilnahme an den Sitzungen
- § 104 Entschädigung der ehrenamtlichen Richter
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