Zweiter Abschnitt - Ordnungswidrigkeiten
- § 160 Unbefugte Hilfeleistung in Steuersachen
- § 161 Schutz der Bezeichnungen „Steuerberatungsgesellschaft", „Lohnsteuerhilfeverein" und „Landwirtschaftliche Buchstelle"
- § 162 Verletzung der den Lohnsteuerhilfevereinen obliegenden Pflichten
- § 163 Pflichtverletzung von Personen, deren sich der Verein bei der Hilfeleistung in Steuersachen im Rahmen der Befugnis nach § 4 Nr. 11 bedient
- § 164 Verfahren
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