ab dem 01.08.2022 geltende Fassung | bis zum 31.07.2022 geltende Fassung |
(weggefallen) | Löschung |
1 Im Berufsregister sind zu löschen
2 1Die Eintragung über die Befugnis zur Führung der Bezeichnung „Landwirtschaftliche Buchstelle" ist zu löschen, wenn bei einer Steuerberatungsgesellschaft die in § 44 Abs. 3 des Gesetzes bezeichneten Voraussetzungen weggefallen sind. 2Die Eintragung von Bezeichnungen nach der Fachberaterordnung ist zu löschen, wenn die Bezeichnung nicht mehr geführt werden darf. |
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- StBerH 2021/2022
- Verordnung zur Durchführung der Vorschriften über Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Steuerberatungsgesellschaften (DVStB)
- Fünfter Teil - (weggefallen) (ab dem 01.08.2022 geltende Fassung) | Berufsregister (bis zum 31.07.2022 geltende Fassung)
- § 47 (weggefallen) (ab dem 01.08.2022 geltende Fassung) | Löschung (bis zum 31.07.2022 geltende Fassung)
(S 0893)
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