Ist in dieser Verordnung über die Gebühren für eine Berufstätigkeit des Steuerberaters nichts bestimmt, so sind die Gebühren in sinngemäßer Anwendung der Vorschriften dieser Verordnung zu bemessen.
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- StBerH 2021/2022
- Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV)
- Erster Abschnitt - Allgemeine Vorschriften
- § 2 Sinngemäße Anwendung der Verordnung
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