Dient eine Reise der Ausführung mehrerer Geschäfte, so sind die entstandenen Reisekosten und Abwesenheitsgelder nach dem Verhältnis der Kosten zu verteilen, die bei gesonderter Ausführung der einzelnen Geschäfte entstanden wären.
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- StBerH 2021/2022
- Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV)
- Dritter Abschnitt - Umsatzsteuer, Ersatz von Auslagen
- § 19 Reisen zur Ausführung mehrerer Geschäfte
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