Für die Vergütung des im Wege der Prozesskostenhilfe beigeordneten Steuerberaters gelten die Vorschriften des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes sinngemäß.
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- Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV)
- Siebenter Abschnitt - Gerichtliche und andere Verfahren
- § 46 Vergütung bei Prozesskostenhilfe
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