Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:
- Ausbildungspraxis:
1.1. Bedeutung, Stellung und gesetzliche Grundlagen der steuerberatenden und wirtschaftsprüfenden Berufe,
1.2. Personalwesen, arbeits- und sozialrechtliche Grundlagen,
1.3. Berufsbildung,
1.4. Arbeitssicherheit, Umweltschutz und rationelle Energieverwendung;
- Praxis- und Arbeitsorganisation:
2.1. Inhalt und Organisation der Arbeitsabläufe,
2.2. Kooperation und Kommunikation;
- Anwenden von Informations- und Kommunikationstechniken;
- Rechnungswesen:
4.1. Buchführungs- und Bilanzierungsvorschriften,
4.2. Buchführungs- und Abschlusstechnik,
4.3. Lohn- und Gehaltsabrechnung,
4.4. Erstellen von Abschlüssen;
- betriebswirtschaftliche Facharbeit:
5.1. Auswerten der Rechnungslegung,
5.2. Finanzierung;
- steuerliche Facharbeit:
6.1. Abgabenordnung,
6.2. Umsatzsteuer,
6.3. Einkommensteuer,
6.4. Körperschaftsteuer,
6.5. Gewerbesteuer,
6.6. Bewertungsgesetz,
6.7. Vermögensteuer.
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