Die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft erlischt, wenn durch ein rechtskräftiges Urteil auf Ausschließung aus der Rechtsanwaltschaft erkannt ist oder wenn die Rücknahme oder der Widerruf der Zulassung bestandskräftig geworden ist.
Navigation und Service
Springe direkt zu:
Amtliches Handbuch Steuerberatungsrecht
Auswahl der Jahresausgaben des Handbuches
Suche
SieSindHierBreadcrumb
- StBerH 2021/2022
- Anhänge
- Gesetze und Verordnungen
- Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)
- Zweiter Teil - Zulassung und allgemeine Vorschriften (ab dem 01.08.2022 geltende Fassung) | Zulassung des Rechtsanwalts (bis zum 31.07.2022 geltende Fassung)
- Erster Abschnitt - Die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft
- § 13 Erlöschen der Zulassung
Seite teilen
Die aktuelle Seite in Ihren Sozialen Netzwerken teilen.