1Der Vorstand wird durch den Präsidenten einberufen.
2Der Präsident muss eine Sitzung anberaumen, wenn ein Viertel der Mitglieder des Vorstandes es schriftlich beantragen und hierbei den Gegenstand angeben, der behandelt werden soll.
3Das Nähere regelt die Geschäftsordnung des Vorstandes.
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