Die zu Beisitzern berufenen Rechtsanwälte sind zu den einzelnen Sitzungen in der Reihenfolge einer Liste heranzuziehen, die der Vorsitzende des Senats nach Anhörung der beiden ältesten der zu Beisitzern berufenen Rechtsanwälte vor Beginn des Geschäftsjahres aufstellt.
Navigation und Service
Springe direkt zu:
Amtliches Handbuch Steuerberatungsrecht
Auswahl der Jahresausgaben des Handbuches
Suche
SieSindHierBreadcrumb
- StBerH 2021/2022
- Anhänge
- Gesetze und Verordnungen
- Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)
- Fünfter Teil - Gerichte in Anwaltssachen und gerichtliches Verfahren in verwaltungsrechtlichen Anwaltssachen
- Dritter Abschnitt - Der Bundesgerichtshof in Anwaltssachen
- § 111 Reihenfolge der Teilnahme an den Sitzungen
Seite teilen
Die aktuelle Seite in Ihren Sozialen Netzwerken teilen.