Die Staatsanwaltschaft bei dem Oberlandesgericht, in dessen Bezirk das Anwaltsgericht seinen Sitz hat (§ 119 Abs. 2), nimmt in den Verfahren vor dem Anwaltsgericht die Aufgaben der Staatsanwaltschaft wahr.
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- StBerH 2021/2022
- Anhänge
- Gesetze und Verordnungen
- Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)
- Siebenter Teil - Anwaltsgerichtliches Verfahren
- Zweiter Abschnitt - Verfahren im ersten Rechtszug
- Erster Unterabschnitt - Allgemeine Vorschriften
- § 120 Mitwirkung der Staatsanwaltschaft
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