Das anwaltsgerichtliche Verfahren wird dadurch eingeleitet, daß die Staatsanwaltschaft bei dem Anwaltsgericht eine Anschuldigungsschrift einreicht.
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- Siebenter Teil - Anwaltsgerichtliches Verfahren
- Zweiter Abschnitt - Verfahren im ersten Rechtszug
- Zweiter Unterabschnitt - Einleitung des Verfahrens
- § 121 Einleitung des anwaltsgerichtlichen Verfahrens
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