ab dem 01.08.2022 geltende Fassung | bis zum 31.07.2022 geltende Fassung |
Hauptverhandlung trotz Ausbleibens des Mitglieds der Rechtsanwaltskammer | Hauptverhandlung trotz Ausbleibens des Rechtsanwalts |
Die Hauptverhandlung kann gegen ein Mitglied der Rechtsanwaltskammer, das nicht erschienen ist, durchgeführt werden, wenn das Mitglied ordnungsmäßig geladen und in der Ladung darauf hingewiesen wurde, dass in seiner Abwesenheit verhandelt werden kann. Eine öffentliche Ladung ist nicht zulässig. | Die Hauptverhandlung kann gegen einen Rechtsanwalt, der nicht erschienen ist, durchgeführt werden, wenn er ordnungsmäßig geladen und in der Ladung darauf hingewiesen ist, daß in seiner Abwesenheit verhandelt werden kann. Eine öffentliche Ladung ist nicht zulässig. |
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- Zweiter Abschnitt - Verfahren im ersten Rechtszug
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