Dritter Unterabschnitt - Hauptverhandlung vor dem Anwaltsgericht
- § 134 Hauptverhandlung trotz Ausbleibens des Mitglieds der Rechtsanwaltskammer (ab dem 01.08.2022 geltende Fassung) | Hauptverhandlung trotz Ausbleibens des Rechtsanwalts (bis zum 31.07.2022 geltende Fassung)
- § 135 (weggefallen) (ab dem 01.08.2022 geltende Fassung) | Nichtöffentliche Hauptverhandlung (bis zum 31.07.2022 geltende Fassung)
- § 136 (weggefallen)
- § 137 Beweisaufnahme durch einen beauftragten oder ersuchten Richter
- § 138 Verlesen von Protokollen
- § 139 Entscheidung des Anwaltsgerichts
- § 140 Protokollführer
- § 141 Ausfertigung der Entscheidungen
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