Die Aufgaben der Staatsanwaltschaft in den Verfahren vor dem Bundesgerichtshof werden von dem Generalbundesanwalt wahrgenommen.
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- StBerH 2021/2022
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- Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)
- Siebenter Teil - Anwaltsgerichtliches Verfahren
- Dritter Abschnitt - Rechtsmittel
- Zweiter Unterabschnitt - Rechtsmittel gegen Entscheidungen des Anwaltsgerichtshofes
- § 147 Mitwirkung der Staatsanwaltschaft vor dem Bundesgerichtshof
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