Teil A - Zeugnis ohne Prüfungsergebnisse:
- Bezeichnung der ausstellenden Behörde,
- Name und Geburtsdatum der geprüften Person,
- Datum des Bestehens der Prüfung,
- Bezeichnung des erworbenen Fortbildungsabschlusses nach § 2 Absatz 4,
- Bezeichnung und Fundstelle dieser Fortbildungsordnung nach den Angaben im Bundesgesetzblatt unter Berücksichtigung erfolgter Änderungen dieser Verordnung,
- Datum der Ausstellung des Zeugnisses samt Faksimile oder Unterschrift einer zeichnungsberechtigten Person der zuständigen Stelle.
Teil B - Zeugnis mit Prüfungsergebnissen:
Alle Angaben des Teils A sowie zusätzlich:
- Angaben der Handlungsbereiche nach § 4 Absatz 2,
- Angaben der Prüfungsergebnisse der drei schriftlichen Aufgabenstellungen in der schriftlichen Prüfung,
- Angaben der Prüfungsergebnisse der Präsentation und des Fachgesprächs in der mündlichen Prüfung,
- die errechnete Gesamtpunktzahl für die gesamte Prüfung,
- die Gesamtnote als Dezimalzahl,
- die Gesamtnote in Worten,
- Befreiungen nach § 8,
- Bescheinigungen der Befreiung vom schriftlichen Teil der Prüfung nach der Ausbilder-Eignungsverordnung nach § 13.
Seite teilen
Die aktuelle Seite in Ihren Sozialen Netzwerken teilen.