Die Anerkennungsurkunde (§ 17 des Gesetzes) enthält
- die Bezeichnung der anerkennenden Behörde,
- Ort und Datum der Anerkennung,
- Namen und Sitz des Vereins,
- die Anerkennung als Lohnsteuerhilfeverein,
- Dienstsiegel und
- Unterschrift.
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