(S 0853)
1In der mündlichen Prüfung werden der Vortrag und jeder Prüfungsabschnitt gesondert bewertet.
2Die Noten werden vom Prüfungsausschuß festgesetzt.
3Für die mündliche Prüfung wird eine Gesamtnote gebildet.
Diese Webseite verwendet Cookies, um Ihnen die volle Funktionalität unseres Angebotes zu gewährleisten. Für den Betrieb der Seite technisch notwendige Cookies sind bereits aktiviert. Zusätzlich gibt es Cookies zur Erhebung anonymisierter Zugriffsdaten für Statistikzwecke, denen Sie einzeln zustimmen können. Näheres erfahren Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Springe direkt zu:
1In der mündlichen Prüfung werden der Vortrag und jeder Prüfungsabschnitt gesondert bewertet.
2Die Noten werden vom Prüfungsausschuß festgesetzt.
3Für die mündliche Prüfung wird eine Gesamtnote gebildet.
Seite teilen
Die aktuelle Seite in Ihren Sozialen Netzwerken teilen.