1Die Gebühr beträgt für
1. | die Erstellung eines Vermögensstatus oder Finanzstatus | 5/10 | bis | 15/10 |
2. | die Erstellung eines Vermögensstatus oder Finanzstatus aus übergebenen Endzahlen (ohne Vornahme von Prüfungsarbeiten) | 2/10 | bis | 6/10 |
3. | den schriftlichen Erläuterungsbericht zu den Tätigkeiten nach Nummer 1 | 1/10 | bis | 6/10 |
einer vollen Gebühr nach Tabelle B (Anlage 2). 2Gegenstandswert ist für die Erstellung eines Vermögensstatus die Summe der Vermögenswerte, für die Erstellung eines Finanzstatus die Summe der Finanzwerte.
Seite teilen
Die aktuelle Seite in Ihren Sozialen Netzwerken teilen.