Der Ausbildungsberuf mit der Berufsbezeichnung des Steuerfachangestellten und der Steuerfachangestellten wird nach § 4 Absatz 1 des Berufsbildungsgesetzes staatlich anerkannt.
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Amtliches Handbuch Steuerberatungsrecht
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- StBerH 2025
- Verordnung über die Berufsausbildung zum Steuerfachangestellten / zur Steuerfachangestellten (StFachAngAusbV)
- Abschnitt 1 - Gegenstand, Dauer und Gliederung der Berufsausübung
- § 1 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
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