Die Abschlussprüfung findet in den folgenden Prüfungsbereichen statt:
- „Sachverhalte steuerrechtlich beurteilen und in Steuererklärungen bearbeiten“, „Sachverhalte im Zusammenhang mit Finanzbuchhaltungen, Entgeltabrechnungen und Jahresabschlüssen bearbeiten“,
- „Mandantinnen- und Mandantenberatung mitgestalten“ sowie
- „Wirtschafts- und Sozialkunde“.
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