1Im Prüfungsbereich „Sachverhalte im Zusammenhang mit Finanzbuchhaltungen, Entgeltabrechnungen und Jahresabschlüssen bearbeiten“ hat der Prüfling nachzuweisen, dass er in der Lage ist,
- die für die Finanzbuchhaltung und Jahresabschlusserstellung erforderlichen Stamm-daten von Mandantinnen und Mandanten zu erheben, einzuordnen und zu erfassen,
- Entgeltabrechnungen durchzuführen und die Ergebnisse in die Finanzbuchhaltung zu integrieren,
- laufende Geschäftsvorfälle handels- und steuerrechtlich zu beurteilen und zu buchen,
- das Anlage- und Umlaufvermögen abzugrenzen und zu bewerten,
- Berechnungen und Jahresabschlussbuchungen durchzuführen und handels- und steuerrechtliche Jahresabschlüsse zu erstellen und
- Auswertungen zu erstellen und mandats- und anlassbezogen betriebswirtschaftlich zu analysieren.
2Die Prüfungsaufgaben müssen praxisbezogen sein. Der Prüfling hat die Aufgaben schriftlich zu bearbeiten.
3Die Prüfungszeit beträgt 110 Minuten.
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