1Im Prüfungsbereich „Wirtschafts- und Sozialkunde“ hat der Prüfling nachzuweisen, dass er in der Lage ist, allgemeine wirtschaftliche und gesellschaftliche Zusammen-hänge der Berufs- und Arbeitswelt darzustellen und zu beurteilen.
21Die Aufgaben müssen praxisbezogen sein. 2Der Prüfling hat die Aufgaben schriftlich zu bearbeiten.
3Die Prüfungszeit beträgt 60 Minuten.
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