Abschnitt 3 - Abschlussprüfung
- § 11 Zeitpunkt
- § 12 Inhalt
- § 13 Prüfungsbereich
- § 14 Prüfungsbereich „Sachverhalte steuerrechtlich beurteilen und in Steuererklärungen bearbeiten“
- § 15 Prüfungsbereich „Sachverhalte im Zusammenhang mit Finanzbuchhaltungen, Entgeltabrechnungen und Jahresabschlüssen bearbeiten"
- § 16 Prüfungsbereich „Mandantinnen- und Mandantenberatung mitgestalten“
- § 17 Prüfungsbereich „Wirtschafts- und Sozialkunde“
- § 18 Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Abschlussprüfung
- § 19 Mündliche Ergänzungsprüfung
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