Die Entscheidung über den Antrag auf Zulassung zur Rechtsanwaltschaft kann ausgesetzt werden, wenn gegen die antragstellende Person ein Verfahren wegen des Verdachts einer Straftat anhängig ist, in dem der Tatvorwurf eine Verurteilung erwarten lässt, die eine Versagung der Zulassung zur Folge haben würde.
Navigation und Service
Springe direkt zu:
Amtliches Handbuch Steuerberatungsrecht
Auswahl der Jahresausgaben des Handbuches
Suche
SieSindHierBreadcrumb
- StBerH 2025
- Anhänge
- Gesetze und Verordnungen
- Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)
- Zweiter Teil - Zulassung und allgemeine Vorschriften
- Erster Abschnitt - Die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft
- § 10 Aussetzung des Zulassungsverfahrens
Seite teilen
Die aktuelle Seite in Ihren Sozialen Netzwerken teilen.