Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz regelt durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates die Einzelheiten
- der Datenerhebung für die elektronischen Verzeichnisse der Rechtsanwaltskammern, der Führung dieser Verzeichnisse und der Einsichtnahme in sie,
- der Datenerhebung für das Gesamtverzeichnis, der Führung des Gesamtverzeichnisses und der Einsichtnahme in das Gesamtverzeichnis,
- der besonderen elektronischen Anwaltspostfächer, insbesondere Einzelheiten
- ihrer Einrichtung und der hierzu erforderlichen Datenübermittlung,
- ihrer technischen Ausgestaltung einschließlich ihrer Barrierefreiheit,
- ihrer Führung,
- der Zugangsberechtigung und der Nutzung,
- des Löschens von Nachrichten und
- ihrer Löschung,
- des Abrufs des Gesamtverzeichnisses über das Europäische Rechtsanwaltsverzeichnis.
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