Zweiter Abschnitt – Zulassung als Rechtsanwalt bei dem Bundesgerichtshof
- § 164 Besondere Voraussetzung für die Zulassung
- § 165 Wahlausschuss für Rechtsanwälte bei dem Bundesgerichtshof
- § 166 Vorschlagslisten für die Wahl
- § 167 Prüfung des Wahlausschusses
- § 167a Akteneinsicht
- § 168 Entscheidung des Wahlausschusses
- § 169 Mitteilung des Wahlergebnisses
- § 170 Entscheidung über den Antrag auf Zulassung
- § 171 (weggefallen)
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