1Die Bundesrechtsanwaltskammer hat ein Präsidium.
2Das Präsidium besteht aus
- dem Präsidenten,
- mindestens drei Vizepräsidenten,
- dem Schatzmeister.
3Das Präsidium gibt sich eine Geschäftsordnung.
4Die Hauptversammlung kann weitere Vizepräsidenten bestimmen.
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