1Die Mitglieder des Präsidiums werden auf vier Jahre gewählt.
2Scheidet ein Mitglied vorzeitig aus, so wird für den Rest seiner Amtszeit ein neues Mitglied gewählt.
31Ein Rechtsanwalt scheidet als Mitglied des Präsidiums vorzeitig aus,
- wenn er nicht mehr Mitglied des Vorstandes einer Rechtsanwaltskammer ist;
- wenn er sein Amt niederlegt.
2Der Rechtsanwalt hat die Erklärung, daß er das Amt niederlege, dem Präsidium gegenüber schriftlich abzugeben. 3Die Erklärung kann nicht widerrufen werden.
4Die Mitgliedschaft im Präsidium ruht, solange die Mitgliedschaft im Vorstand einer Rechtsanwaltskammer ruht.
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