Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)
vom 1. August 1959 (BGBl. I S. 565), zuletzt geändert
durch Artikel 13 des Gesetzes vom 23. Oktober 2024 (BGBl. I Nr. 323)
Nichtamtliche Fassung
- Erster Teil - Der Rechtsanwalt
- Zweiter Teil - Zulassung und allgemeine Vorschriften
- Dritter Teil - Rechte und Pflichten des Rechtsanwalts und die berufliche Zusammenarbeit der Rechtsanwälte
- Vierter Teil - Die Rechtsanwaltskammern
- Fünfter Teil - Gerichte in Anwaltssachen und gerichtliches Verfahren in verwaltungsrechtlichen Anwaltssachen
- Sechster Teil - Anwaltsgerichtliche Ahndung von Pflichtverletzungen
- Siebenter Teil - Anwaltsgerichtliches Verfahren
- Achter Teil - Die Rechtsanwaltschaft beim Bundesgerichtshof
- Neunter Teil - Die Bundesrechtsanwaltskammer
- Zehnter Teil - Kosten in Anwaltssachen
- Elfter Teil - Vollstreckung anwaltsgerichtlicher Maßnahmen und Kosten sowie Tilgung
- Zwölfter Teil - Ausländische Rechtsanwaltsberufe und Berufsausübungsgesellschaften
- Dreizehnter Teil – Übergangs- und Schlussvorschriften
- Anlage 1 zu § 59a Absatz 4 Satz 1 und Anlage 2 zu § 193 Satz 1 und § 195 Satz 1
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