Abschnitt 6 - Pflichten im Zusammenhang mit Meldungen von Sachverhalten
- § 43 Meldepflicht von Verpflichteten, Verordnungsermächtigung
- § 44 Meldepflicht von Aufsichtsbehörden
- § 45 Form der Meldung, Registrierungspflicht, Ausführung durch Dritte, Verordnungsermächtigung
- § 46 Durchführung von Transaktionen
- § 47 Verbot der Informationsweitergabe, Verordnungsermächtigung
- § 48 Freistellung von der Verantwortlichkeit
- § 49 Informationszugang und Schutz der meldenden Beschäftigten
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