Gesetz über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten
Geldwäschegesetz (GwG)
vom 23. Juni 2017 (BGBl. I S. 1822), zuletzt geändert
durch Artikel 34 Absatz 21 des Gesetzes vom 22. Dezember 2023 (BGBl. I Nr. 411)
- Abschnitt 1 - Begriffsbestimmungen, Verpflichtete und risikobasierter Ansatz
- Abschnitt 2 - Risikomanagement
- Abschnitt 3 - Sorgfaltspflichten in Bezug auf Kunden
- Abschnitt 4 - Transparenzregister
- Abschnitt 5 - Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen
- Abschnitt 6 - Pflichten im Zusammenhang mit Meldungen von Sachverhalten
- Abschnitt 7 - Aufsicht, Zusammenarbeit, Bußgeldvorschriften, Datenschutz
- Anlage 1 - Faktoren für ein potenziell geringeres Risiko
- Anlage 2 - Faktoren für ein potenziell höheres Risiko
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