1Die schriftliche Prüfung wird auf der Grundlage einer Beschreibung einer betrieblichen Situation durchgeführt.
2Die Prüfung besteht aus drei unter Aufsicht zu bearbeitenden Aufgabenstellungen.
3Die Bearbeitungszeit beträgt für jede Aufgabenstellung 240 Minuten.
41Die drei Aufgabenstellungen müssen aus der Beschreibung der betrieblichen Situation abgeleitet und aufeinander abgestimmt sein sowie der zu prüfenden Person eigenständige Lösungen ohne Antwortvorgaben ermöglichen. 2Die Aufgabenstellungen sind so zu gestalten, dass jeweils ein anderer Handlungsbereich nach § 4 Absatz 2 Nummer 1, 2 und 3 einen Schwerpunkt bildet und die übrigen Handlungsbereiche nach § 4 Absatz 2 insgesamt mindestens einmal in den drei Aufgabenstellungen situationsbezogen thematisiert werden.
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