11Die Bezeichnung „Steuerberatungsgesellschaft“ ist ungekürzt und ungebrochen zu führen. 2Wortverbindungen, wie z. B. „Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungsgesellschaft“ oder „Steuerberatungs- und Treuhandgesellschaft“, sind unzulässig.
21Die Namen ausgeschiedener Gesellschafter dürfen weitergeführt werden. 2Das gilt nicht, wenn dadurch das Ansehen des Berufs gefährdet wird.
Seite teilen
Die aktuelle Seite in Ihren Sozialen Netzwerken teilen.