Zweiter Abschnitt - Voraussetzungen für die Verleihung
- § 2 Besondere Kenntnisse und Erfahrungen
- § 3 Anforderungen an die beratende Tätigkeit
- § 4 Erwerb der besonderen theoretischen Kenntnisse
- § 5 Erwerb der besonderen praktischen Erfahrungen
- § 6 Leistungskontrollen
- § 7 Nachweise durch Unterlagen
- § 8 Fachgespräch
- § 9 Fortbildung
- § 10 Nachzuweisende besondere Kenntnisse
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